Allgemeine Geschäftsbedingungen
für ImmoSync · Fassung 1.0 vom 25. September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von ImmoSync zwischen Julian Schweizer, Schabringerstraße 2, 89407 Dillingen an der Donau (im Folgenden „Anbieter"), und dem Kunden.
(2) ImmoSync richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln — etwa Maklerbüros und Agenturen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln. Verträge mit Verbrauchern schließt der Anbieter nicht.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Absprachen mit einzelnen Kunden gehen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Leistung
(1) ImmoSync nimmt Objektdaten entgegen, die die Maklersoftware des Kunden als OpenImmo-Export per FTP anliefert, bereitet sie auf und überträgt sie in die Sammlung eines Framer-Projekts, das der Kunde angibt. Im Dashboard sieht der Kunde seinen Bestand, die Veränderungen je Abgleich und Hinweise zu unvollständigen Objekten. Auf Wunsch veröffentlicht ImmoSync die Website nach dem Abgleich.
(2) Voraussetzung ist, dass der Kunde ein eigenes Framer-Konto und -Projekt besitzt und eine Maklersoftware nutzt, die OpenImmo-Exporte per FTP versenden kann. Das Framer-Konto, den Framer-Tarif und die Maklersoftware beschafft und bezahlt der Kunde selbst; sie sind nicht Teil dieses Vertrags.
(3) Der Leistungsumfang je Tarif — insbesondere die Zahl der Objekte, die übertragen werden — ergibt sich aus der Tarifübersicht auf getimmosync.de und im Dashboard zum Zeitpunkt der Buchung. Überschreitet ein Export die Objektzahl des Tarifs, werden neue Objekte darüber zurückgehalten und der Kunde darüber informiert; bestehende Objekte werden weiter abgeglichen.
(4) Der Anbieter entwickelt ImmoSync weiter. Er darf Funktionen ändern, soweit der vereinbarte Kern der Leistung nach Absatz 1 erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
§ 3 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter betreibt ImmoSync mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht zugesagt.
(2) ImmoSync hängt von Diensten Dritter ab, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat — insbesondere von Framer und der Maklersoftware des Kunden. Ist Framer nicht erreichbar oder ändert Framer seine Schnittstelle, kann ein Abgleich ausbleiben oder scheitern; ImmoSync versucht es mit dem nächsten Export erneut und informiert den Kunden über zurückgewiesene Abgleiche.
(3) Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Exportzeiten durch.
§ 4 Vertragsschluss und Konto
(1) Der Vertrag über den kostenlosen Tarif kommt mit der Registrierung und der Bestätigung der E-Mail-Adresse zustande. Ein kostenpflichtiger Tarif wird im Dashboard gebucht; der Vertrag darüber kommt mit Abschluss des Bezahlvorgangs zustande.
(2) Der Kunde hält seine Zugangsdaten — zum Dashboard, zum FTP-Zugang und den Framer-Zugangsschlüssel — geheim und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet. Ein FTP-Passwort kann er im Dashboard jederzeit neu erzeugen.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise der Tarifübersicht zum Zeitpunkt der Buchung. Sie sind Gesamtpreise; der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus.
(2) Kostenpflichtige Tarife werden monatlich im Voraus berechnet. Die Zahlung läuft über den Zahlungsdienstleister Stripe; Rechnungen stehen im Kundenbereich von Stripe bereit, der über „Tarif → Abo verwalten" erreichbar ist.
(3) Kann eine Zahlung nicht eingezogen werden, darf der Anbieter nach erfolgloser Erinnerung den Tarif auf den kostenlosen Tarif zurückstufen.
(4) Preisänderungen für laufende Abos kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Kostenpflichtige Tarife laufen jeweils einen Monat und verlängern sich um einen weiteren Monat, wenn sie nicht gekündigt werden. Der Kunde kann jederzeit zum Ende des bezahlten Monats kündigen — im Dashboard unter „Tarif → Abo verwalten" oder in Textform an hallo@getimmosync.de. Nach Ende des Abos gilt der kostenlose Tarif.
(2) Den kostenlosen Tarif kann der Kunde jederzeit beenden, indem er sein Konto im Dashboard löscht. Ein laufendes Abo ist vorher zu kündigen.
(3) Der Anbieter kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt; ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde ImmoSync für rechtswidrige Inhalte nutzt.
(4) Mit dem Ende des Vertrags löscht der Anbieter das Konto, die Projekte und die gespeicherten Objektdaten des Kunden nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Die Framer-Website des Kunden bleibt unverändert bestehen; ImmoSync gleicht sie nur nicht mehr ab.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die Inhalte seiner Exporte verantwortlich — Texte, Bilder, Preise und Angaben zu Personen. Er stellt sicher, dass er sie auf seiner Website veröffentlichen darf, insbesondere dass er die nötigen Rechte an Bildern und Grundrissen hat und die Angaben den rechtlichen Anforderungen an Immobilienanzeigen genügen.
(2) Der Kunde prüft seine Website nach Änderungen, die er in Framer oder in seiner Maklersoftware vornimmt, und meldet erkennbare Fehler der Übertragung zeitnah.
(3) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten seiner Exporte beruhen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.
§ 8 Datenschutz
Soweit ImmoSync personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, dem der Kunde bei der Registrierung zustimmt. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat.
(3) Im kostenlosen Tarif haftet der Anbieter über Absatz 1 hinaus nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für arglistig verschwiegene Mängel.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in der Höhe, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Die Objektdaten liegen beim Kunden ohnehin in seiner Maklersoftware vor.
(5) Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite, die sie im Rahmen des Vertrags erhalten, vertraulich. Das gilt auch nach Vertragsende.
§ 11 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus rechtlichen oder technischen Gründen erforderlich ist oder die Leistung weiterentwickelt wird und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite zum Wirksamwerden kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Dillingen an der Donau. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.